Technische Fragen
Heizthermostate kostensparend nutzen
Ablesung der elektrischen Heizkostenverteiler (EHKV)
Die Verbrauchskosten der Heizung ergeben sich aus den Ablese-Einheiten der Heizkostenverteiler. Der Verbrauch wird anhand der abgelesenen Einheiten auf dem Heizostenverteiler ermittelt. Alle Geräte speichern per 01.01. um 0.00 Uhr den Wert der Ablesung ab. Die Mieter haben die Möglichkeit den Vorjahreswert (Altwert) bis zu 364 Tage nach der Abspeicherung vom Display des EHKV abzulesen. Sie sollten wissen, es existieren wechselnde Anzeigen der Heizkostenverteiler. Der aktuelle Anzeigewert/Verbrauch heisst beispielsweie 02540 und der Altwert (Vorjahreswert) zum Beispiel M03458.
Einbau von Rauchwarnmeldern
Die Wohnungsgesellschaft mbH Gommern hat den gesamten Wohnungsbestand mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. Die Pflicht zur Nachrüstung aller Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ist in der Landesbauordnung von Sachsen-Anhalt geregelt.
Legionellenprüfung im Wohnungsbestand
Durch das Inkrafttreten der novellierten Trinkwasserverordnung ab dem 01.11.2011 gibt es für Vermieter von Wohnungen einige Veränderungen. Nach dieser Verordnung müssen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung jährlich an repräsentativen Probenahmestellen auf Legionellen untersucht werden.
Im Gesetzestext sind einige Pflichten für Eigentümer von Trinkwasseranlagen geregelt, die wir nachfolgend näher erläutern möchten:
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Untersuchungspflichten gemäß § 14 Absatz 3
Der Unternehmer oder Inhaber einer Wasserversorgungsanlage, der eine (mobile Versorgungsanlage) oder (ständige Wasserverteilung) betreibt, in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet (entsprechend DVGW W551, ein Trinkwassererwärmer größer als 400 Liter ist oder über 3 Liter in jeder Rohrleitung nach dem Trinkwassererwärmer) und es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt (z. B. Dusche), hat künftig einmal jährlich das Wasser durch ergänzende Untersuchungen auf Legionella spec. untersuchen zu lassen. Diese Untersuchungen dürfen nur spezielle Labore ausführen (entsprechende Listen führen die Gesundheitsämter der Landkreise). Die Ergebnisse der Untersuchungen sind den Gesundheitsämtern mitzuteilen.
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Pflichten bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes
Ab einem Wert über 100 Legionellen KBE pro 100 ml Wasser ist das Ergebnis ebenfalls dem Gesundheitsamt mitzuteilen und es sind Maßnahmen zu deren Reduktion einzuleiten.
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Dokumentationspflichten
Die Wasseruntersuchungen sind entsprechend des Gesetzestextes zu dokumentieren und 10 Jahre aufzubewahren.
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Informationspflichten
Über das Ergebnis der Untersuchung werden die Mieter mittels Aushang entsprechend informiert.
Für alle Mieter bedeutet die neue Trinkwasserverordnung, dass sie gegebenenfalls mit der Abrechnung einer neuen Betriebskostenart rechnen müssen, denn die Kosten für die Untersuchung stellen Betriebskosten dar.
Aus diesem Grund haben alle Mieter im Dezember 2011 die Ankündigung dieser Betriebskostenart schriftlich erhalten.
Wenden Sie sich an uns, wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben.