Verzug

Wer eine Zahlung oder eine andere Leistung schuldet, kommt durch eine Mahnung des Gläubigers, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, in Verzug. In einigen Fällen ist eine Mahnung nicht erforderlich, nämlich wenn z.B. für die Zahlung oder Leistung ein Fälligkeitstermin bestimmt ist. Die monatliche Miete ist in der Regel am dritten Werktag eines Monats im Voraus fällig und diese Fälligkeit ist mietvertraglich fixiert. Somit befindet sich ein Mieter bei Nichtzahlung direkt nach dem dritten Werktag in Verzug.

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