Pacht

Ebenso wie der Mietvertrag regelt auch der Pachtvertrag die Gebrauchsüberlassung einer Sache. Darf die Sache nur zum Gebrauch genutzt werden (wie zum Beispiel eine Wohnung), so spricht man von Miete. Darf der Nutzer aber auch Erträge aus der ihm überlassenen Sache erwirtschaften, wie zum Beispiel durch den Verkauf der auf einem Grundstück gedeihenden Früchte, spricht man von einem Pachtverhältnis.

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