Kalte Betriebskosten

Dazu gehören alle Betriebskosten die nicht Heizung und Warmwasser betreffen. Die kalten Betriebskosten entstehen dem Vermieter im Zusammenhang mit dem Betrieb des Grundstücks und werden auf den Mieter umgelegt. Das sind zum Beispiel die Kosten für die Wasserversorgung und Entwässerung des Grundstücks, die Haus- und Straßenreinigung oder auch Gartenpflege.

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