Hundehaltung

Grundsätzlich stehen wir als Vermieter der Hundehaltung in unseren Wohnungen positiv gegenüber. Diese Einstellung basiert jedoch auf der Voraussetzung, dass der Hundehalter seinen Pflichten sorgsam nachkommt, Verunreinigungen, die sein Hund verursacht, beseitigt, Belästigungen der Mitmieter vermeidet und Gefährdungen durch den Hund ausschließt. Wir erteilen nur Genehmigungen zur Hundehaltung, wenn uns ein gültiger Impfausweis des Tieres, die Anmeldung zur Hundesteuer und die Haftpflichtversicherung vorgelegt werden. Die Impfbestätigung über die Tollwutschutzimpfung ist uns künftig jährlich von jedem Hundehalter unseres Wohnungsbestandes unaufgefordert vorzulegen.

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