Geförderter Wohnungsbau

Für eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung benötigt der Mieter einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Dies ist eine amtliche Bescheinigung, die vom Wohnungsamt für Personen ausgestellt wird, deren Einkommen die Grenzen nach dem Wohnraumförderungsgesetz nicht übersteigt.

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