Bruttokaltmiete

Damit wird die Miete bezeichnet, in der die „kalten“ Betriebskosten (ohne Heizung und Warmwasser) enthalten sind. Nicht enthalten dagegen sind ggf. ein Untermietzuschlag oder Teilgewerbezuschlag sowie andere (besonderen Leistungen geschuldete) Zuschläge zur Miete.

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