Bauliche Veränderungen
Viele Mieter kennen das: Es gibt den Wunsch nach einer neuen Küchenzeile oder man würde gerne Laminat-Fußboden verlegen. Solche und andere baulichen Maßnahmen fallen in einer Mietwohnung unter den Begriff „Bauliche Veränderungen“. Diese müssen beim Vermieter angemeldet werden und sind in der Regel problemlos zu verwirklichen, wenn der ursprüngliche Zustand ohne besonderen Aufwand wiederhergestellt werden kann.