Bagatellschäden

Im Mietvertrag kann vereinbart sein, dass Sie als Mieter für die Kosten bestimmter Bagatellschäden beziehungsweise Kleinreparaturen aufkommen müssen. Zum Beispiel, wenn der Wasserhahn eine neue Dichtung braucht, ein Fenstergriff lose oder der Badewannenabfluss verstopft ist.

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